Lärmüberwachung und Lärmpegelmessung

Von Lärm, ausgelöst durch Verkehr, Bau oder Veranstaltungen, sind viele Menschen tagtäglich betroffen. Damit gehört Lärm in Deutschland zu einem der größten Umweltprobleme. Die Verursacherinnen und Verursacher von Schallemissionen sind deshalb vielerlei Regularien unterworfen. Zur Einhaltung dieser werden Lärmüberwachungen eingesetzt.

Wie werden Geräusche gemessen und ab wann sind sie zu laut?

Lärm ist zunächst einmal jedes unerwünschte laute Geräusch. Die physikalische Ursache ist der Schall. Eine Lärmpegelmessung dokumentiert und überwacht die Schallquellen. Doch nicht jeder Lärm ist gleich. Kontinuierlicher Lärm, beispielsweise durch Bau- oder Straßenlärm, unterscheidet sich von sogenanntem intermittierendem Lärm, der partiell auftritt. Als Impulslärm wird besonders kurz auftretender Lärm wie Schüsse oder Explosionen bezeichnet. Dementsprechend lassen sich auch verschiedene komplexe Messverfahren zur Lärmüberwachung anwenden.

Die geringste Lautstärke, die ein Mensch wahrnehmen kann, liegt bei 0 dB. Geräusche unter 50 dB sind vollkommen ungefährlich und werden meist als angenehm empfunden – bei höherer Dezibel-Zahl sind Konzentrationsstörungen möglich.

Zu diesem Thema können Sie in unserem Blogbeitrag mehr erfahren.

Ein normales Gespräch beispielsweise hat eine ungefähre Lautstärke von 60 dB. Bei etwa 80 bis 100 dB beginnt die Unbehaglichkeitsschwelle. Diskotheken, aber auch Konzerte bringen es problemlos auf eine Lautstärke von 110 dB, ein Flugzeugstart bereits auf 140 dB. Bereits bei 120 dB ist die Schmerzgrenze erreicht. Hörschädigungen sind hier schon nach kurzer Einwirkung möglich.

Sie möchten sich über Lärmüberwachung und Lärmpegelmessung informieren? Wir beraten Sie gezielt abgestimmt auf Ihre Situation und unterstützen Sie bei der Erfüllung der Lärmschutzbestimmungen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 040 / 765 000 53 oder über unser Kontaktformular.

Lärmpegelmessungen zu jeder Zeit

Das Schalllabor Hamburg führt Lärmüberwachung zur Messung und Beobachtung solcher Lärmemissionen durch. Ebenso vielfältig wie die Lärmquellen sind die Anlässe, die zu einer Überwachung führen. Die Überwachung von Baulärm (AVV – Baulärm), Musikfestivals und die Überprüfung von Auflagen gehören hier sicher zu den prominentesten Beispielen. Aber auch Arbeitsplätze mit einer hohen Lärmbelastung durch Maschinen und Werkzeuge, Straßen- oder Fluglärm können Anlass zu einer Lärmpegelmessung bieten.

Neben der Installation und Betreuung von Anlagen zur Lärmüberwachung bieten wir die Einrichtung und Einmessung von Ersatzmesspunkten, von denen aus auf die Belastung der Betroffenen zurückgeschlossen werden kann, an. Denn besonders starke Lärmeinwirkungen können den Menschen deutlich negativ beeinflussen, und sogar Herz-Kreislauferkrankungen können unter Umständen die Folge sein. In Lärmpegelmessungen fließt deshalb immer auch eine Gefährdungsbeurteilung für die dem Lärm ausgesetzten Personen ein. Das betrifft insbesondere Messungen am Arbeitsplatz. Daraus ergeben sich die jeweiligen Lärmschutzmaßnahmen, die anschließend getroffen werden müssen. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise auch bei der Beseitigung oder Reduzierung der Lärmemissionen durch verschiedene Schallschutzmaßnahmen unterstützend zur Seite.

Die detaillierte Auswertung der Daten und zusammenfassende Kurzberichte können sowohl in unterschiedlichen Intervallen angefordert als auch online abgerufen werden. So sind Sie zu jeder Zeit – auch mittels Live-Monitorings – über die aktuelle Lärmsituation und eventuelle Grenzwertüberschreitungen informiert. Die erstellten Schall- und Lärmgutachten geben Auskunft über die exakten Schallimmissionen. Die Messungen zur Lärmüberwachung können sich dabei auf einen bestimmten Zeitpunkt beziehen, der nur wenige Stunden umfasst und so beispielsweise die Lärmbelastung während eines Arbeitstages wiedergeben. Aber auch dauerhafte Lärmpegelmessungen führt das Schalllabor für Sie durch.

Anwendungsfall: Baulärm-Überwachung

Durch Baumaschinen können für Anwohner erhebliche Belastungen und Beeinträchtigungen entstehen. Die Überwachung von Baulärm ist deshalb einer der Schwerpunkte in der Lärmüberwachung. Hierbei werden vor allem zwei verschiedene Herangehensweisen unterschieden. Zum einen die kontinuierliche Überwachung und zum anderen die Einmessung der Emission einzelner lärmintensiver Tätigkeiten. Die kontinuierliche Überwachung der Lärmpegelmessung ermöglicht es, einzugreifen, wenn der Lärmpegel an einem Tag überschritten wird, und so den Schutz der Betroffenen zu gewährleisten.

Die Ergebnisse der Messung der Emission einzelner lärmintensiver Tätigkeiten werden einem Ausbreitungsmodell zugrunde gelegt. Das Modell kann ebenfalls die Belastung der Betroffenen berechnen. Auch können in dem Modell wirksame Schallschutzmaßnahmen eruiert und ausgelegt werden. Diese Lärmpegelmessungen sind häufig die Grundlage für eine umfassende Akustik-Beratung, die wir im Rahmen einer Lärmüberwachung für Sie durchführen können. Der Baulärm lässt sich beispielsweise durch eine günstige Aufstellung der Maschinen oder Abschirmungsmaßnahmen reduzieren. Aber auch der Zeitraum, wann die entsprechenden Baumaschinen zum Einsatz kommen dürfen, kann die Lärmbelastung für die Betroffenen deutlich verringern.

Anwendungsfall: Festival-Überwachung

Festivals, aber auch andere Freizeitveranstaltungen, fallen oft in Zeiten, in denen andere Menschen nach Ruhe und Erholung suchen. Auf Festivals oder anderen Open-Air-Veranstaltungen ist der Einsatz von großen PA-Anlagen die Regel, die dadurch entstehenden Lärmemissionen werden zum sogenannten Freizeitlärm gezählt. Zur Überwachung der von der zuständigen Behörde verhängten Auflagen werden Messstationen zur Lärmüberwachung eingesetzt. Das Schalllabor Hamburg unterstützt Sie gern bei der Einhaltung dieser Auflagen. Dabei sind nicht nur die über den zulässigen Werten liegenden Lärmimmissionen bei Anwohnerinnen und Anwohnern entscheidend. Auch zum Schutz des Gehörs der Festivalbesucherinnen und Besucher müssen bestimmte Grenzwerte eingehalten werden (DIN 15905-5).

Gern erklären wir Ihnen mögliche Auflagen und die Konsequenz für Ihren Festivalbetrieb. In einem nächsten Schritt stimmen wir Unklarheiten und das konkrete Vorgehen mit der zuständigen Behörde ab. Während der Veranstaltung erlaubt es eine Lärmüberwachung mittels Live-Monitorings, die Schallleistung der Anlage in Übereinstimmung mit den Auflagen zu halten. Ein Abruf aller Daten der Lärmpegelmessung kann bei Bedarf jederzeit online erfolgen. Im Anschluss erstellen wir, wenn gewünscht, einen Abschlussbericht zur Dokumentation der Veranstaltung.